Mit dem rasanten Vormarsch moderner Werkzeuge wie Midjourney, ChatGPT oder Runway wird es im digitalen Alltag zusehends schwerer zu unterscheiden, ob ein Inhalt von Menschenhand geschaffen oder synthetisch erzeugt wurde. Um diesen Bedenken zu begegnen, Transparenz zu schaffen und das Vertrauen in digitale Medien nachhaltig zu stärken, verankert der europäische AI Act klare Pflichten zur Offenlegung. In diesem Zusammenhang hat die Europäische Kommission ein offizielles Set von EU-Icons zur feingliedrigen Kennzeichnung von KI-Inhalten publiziert.
Die rechtliche Grundlage bildet Artikel 50 Abs. 4 der europäischen KI-Verordnung. Dieser verpflichtet Anwender und Bereitsteller generativer Systeme dazu, künstlich erzeugte oder manipulierte Medien verlässlich kenntlich zu machen. Betroffen davon sind allen voran sogenannte Deepfakes, also synthetisch generierte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen, die reale Personen, Orte oder Geschehnisse täuschend echt imitieren. Ebenso unterliegen KI-erstellte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse der Verpflichtung, sofern sie keiner menschlichen Redaktionskontrolle unterworfen wurden und keine natürliche Person die journalistische Verantwortung übernimmt. Ausnahmen bestehen lediglich für rein künstlerische, fiktionale oder satirische Arbeiten, bei denen ein sichtbarer Hinweis das Kunsterlebnis unzumutbar beeinträchtigen würde.
Um die Zuordnung für das Publikum so simpel wie möglich zu gestalten, umfasst das neu vorgelegte Set drei grundlegende Piktogramm-Varianten. Das universelle Basic Icon markiert ganz allgemein die Einbindung von KI-Prozessen oder verweist auf weiterführende interaktive Informationen. Ergänzend dazu existiert das Label für vollständig KI-generierte Werke, welches zum Einsatz kommt, wenn ein Bild, Audiostück oder Text gänzlich ohne menschliches Zutun entstanden ist. Werden hingegen authentische Aufnahmen oder Texte lediglich nachträglich mithilfe künstlicher Intelligenz modifiziert, findet das spezielle Symbol für teilweise KI-veränderte Inhalte Verwendung.
Hinsichtlich der Einbindung gelten präzise Vorgaben zur visuellen Gestaltung und Platzierung. Eine wirksame Kennzeichnung erfordert, dass das Symbol unmittelbar beim ersten Kontakt wahrnehmbar ist. Darüber hinaus muss die Kennzeichnung dauerhaft mit der Datei verknüpft bleiben, damit sie selbst nach einem Download oder beim Weiterteilen auf Social-Media-Kanälen erhalten bleibt. Auch Barrierefreiheit spielt eine entscheidende Rolle, weswegen die Symbole stets mit klar verständlichen Alt-Texten für Screenreader ausgestattet werden müssen.
Obwohl die Nutzung der offiziellen EU-Grafiken freiwillig ist, bleibt die rechtliche Transparenzpflicht des AI Acts zwingend verbindlich. Unternehmen und Publisher können theoretisch eigene visuelle Kennzeichnungen wählen, solange diese den gesetzlichen Standards genügen. Das bereitgestellte Icon-Set bietet jedoch eine praxiserprobte, rechtssichere und europaweit einheitliche Orientierungshilfe für die direkte Einbindung in digitale Medien.











